Informationen zur Kategorie P1

- Artikel der Kategorie P1 sind Pyrotechnische Gegenstände welche keine Zuordnung zu den Feuerwerkskörpern haben. Eine Zuordnung erfolgt in den meisten Fällen als Schallerzeuger, Anzündmittel oder Rauchartikel.
- Artikel der Kategorie P1 dürfen ab 18 Jahre erworben und nur für den vorhergesehenen Zweck verwendet werden.

Bitte folgen Sie den, auf dem Artikel angebrachten, Angaben der Hersteller!