Informationen zur Kategorie F2

- Artikel der Kategorie F2 dürfen nur an Personen abgegeben werden die älter als 18 Jahre sind. 
- Die Arikel dürfen an Nicht-Gewerbetreibende nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember abgegeben werden. Ist einer dieser Tage ein Sonntag, so darf die Abgabe bereits am 28. Dezember erfolgen.
- Die Abgabe an Gewerbetreibende ist ganzjährig möglich.
- Eine Verwendung der Artikel ist nur in der Zeit vom 31.12. 18 Uhr bis 01.01. 7 Uhr erlaubt.

Ausnahme:
Es kann eine Ausnahmegenehmigung zum Kauf sowie eine Freistellung vom Abbrennverbot gem §24 1.SprengV bei der zuständigen Behörde (in Berlin die Ordnungsämter) erteilt werden. Dies erfordert jedoch einen besonderen Anlass wie z.b. Hochzeiten, Jubiläen etc..
Das Feuerwerk ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Feuerwerk bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Ausnahmeantrag Feuerwerk Kat2