Feuerwerk Kategorie F2

KATEGORIE F2

Feuerwerk Kategorie F2 kaufen & verwenden

Wichtige Informationen zu Abgabe, Altersgrenze, Nutzung und Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk der Kategorie F2.

Feuerwerksartikel der Kategorie F2 sind klassisches Silvesterfeuerwerk. Für Kauf, Abgabe und Verwendung gelten klare gesetzliche Vorgaben. Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Informationen verständlich zusammengefasst.

Wichtige Regeln für Kategorie F2

✔ Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren
✔ Abgabe an Privatpersonen grundsätzlich nur vom 29. bis 31. Dezember
✔ Ganzjährige Abgabe an Gewerbetreibende unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben möglich
✔ Verwendung durch Privatpersonen grundsätzlich nur zu Silvester erlaubt

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.

An nicht gewerbetreibende Personen darf Feuerwerk der Kategorie F2 grundsätzlich nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember abgegeben werden. Fällt einer dieser Verkaufstage auf einen Sonntag, kann sich der Verkaufszeitraum entsprechend auf den 28. Dezember vorverlagern.

Die Abgabe an Gewerbetreibende ist ganzjährig möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann darf F2-Feuerwerk gezündet werden?

Für Privatpersonen ist die Verwendung von Feuerwerk der Kategorie F2 grundsätzlich nur rund um Silvester erlaubt.

Wichtig:
Die Verwendung ist grundsätzlich am 31. Dezember und 1. Januar durch Personen ab 18 Jahren erlaubt. In vielen Städten und Gemeinden können zusätzliche zeitliche oder örtliche Einschränkungen gelten. In Berlin ist eine Verwendung nur in der Zeit vom 31.12. 18 Uhr bis 01.01. 7 Uhr erlaubt.

Ausnahmegenehmigung für F2-Feuerwerk

Außerhalb der üblichen Silvesterzeit kann eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 erforderlich sein. Zuständig ist die jeweilige Behörde am Abbrennort – in Berlin in der Regel das zuständige Ordnungsamt.

Eine solche Genehmigung wird in der Regel nur für besondere Anlässe erteilt, zum Beispiel Hochzeiten, Jubiläen oder vergleichbare Veranstaltungen.

✔ besonderer Anlass erforderlich
✔ Antrag bei der zuständigen Behörde stellen
✔ Feuerwerk rechtzeitig anzeigen
✔ geeigneten Abbrennplatz beachten

Ein Feuerwerk muss grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrennen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. In besonderen Fällen, zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen, Eisenbahnanlagen oder Bundeswasserstraßen, können längere Fristen gelten.

Hinweis für Berlin:
Wenn du eine Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk der Kategorie F2 beantragen möchtest, wende dich an das zuständige Ordnungsamt des Bezirks, in dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Ausnahmegenehmigung 

Feuerwerk Kategorie F2 online vorbestellen

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Feuerwerk Kategorie F2 – Silvesterfeuerwerk für Personen ab 18 Jahren

Feuerwerk der Kategorie F2 umfasst viele klassische Silvesterartikel wie Raketen, Batterien, Verbünde und weitere Feuerwerkskörper. Diese Artikel dürfen nur an volljährige Personen abgegeben werden und unterliegen besonderen gesetzlichen Vorgaben.

Wenn du Feuerwerk der Kategorie F2 kaufen möchtest, solltest du die gesetzlichen Abgabe- und Verwendungszeiten beachten. Für Privatpersonen ist die Abgabe grundsätzlich auf die letzten Verkaufstage im Dezember beschränkt. Gewerbetreibende und berechtigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb dieser Zeit Feuerwerk erhalten.

Weitere Informationen: Gewerbe & §27 · Abholstationen · Rechtliches