Pyrotechnik Kategorie P1

KATEGORIE P1

Pyrotechnik Kategorie P1 kaufen & verwenden

Wichtige Informationen zu P1-Artikeln, Schallerzeugern, Anzündmitteln, Rauchartikeln und deren sicherer Verwendung.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sind keine klassischen Feuerwerkskörper. Sie werden häufig als Schallerzeuger, Anzündmittel, Rauchartikel oder sonstige technische pyrotechnische Gegenstände eingeordnet.

Was ist Kategorie P1?

Artikel der Kategorie P1 sind pyrotechnische Gegenstände, die nicht den klassischen Feuerwerkskörpern zugeordnet werden. Sie sind auch keine Bühnen- oder Theaterpyrotechnik.

In der Praxis fallen darunter häufig Schallerzeuger, Anzündmittel, Rauchartikel oder andere pyrotechnische Gegenstände mit technischer Zweckbestimmung.

✔ Keine klassischen Feuerwerkskörper
✔ Häufig Schallerzeuger, Rauchartikel oder Anzündmittel
✔ Abgabe ab 18 Jahren
✔ Verwendung nur nach Zweckbestimmung

Wer darf P1-Artikel kaufen?

Artikel der Kategorie P1 dürfen an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Wichtig:
Auch wenn P1-Artikel ganzjährig erhältlich sein können, dürfen sie ausschließlich für den vom Hersteller vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Bitte beachte immer die Angaben auf dem Artikel, die Gebrauchsanweisung sowie alle Sicherheitshinweise des Herstellers.

Verwendung von Kategorie P1

P1-Artikel dürfen nicht beliebig oder zweckfremd verwendet werden. Entscheidend ist immer die vom Hersteller angegebene Zweckbestimmung.

✔ Herstellerangaben beachten
✔ Nur für den vorgesehenen Zweck verwenden
✔ Sicherheitsabstände einhalten
✔ Einsatzort und Umgebung prüfen

Bei Schallerzeugern, Rauchartikeln oder Anzündmitteln können je nach Artikel besondere Hinweise gelten. Folge daher immer den Angaben, die direkt auf dem Artikel oder in der Gebrauchsanweisung angebracht sind.

Sicherheitshinweis:
Bitte verwende P1-Artikel niemals zweckentfremdet. Die Verwendung muss immer entsprechend der Herstellerangaben erfolgen.

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Kategorie P1 Pyrotechnik – Schallerzeuger, Rauchartikel & Anzündmittel

Pyrotechnik der Kategorie P1 umfasst sonstige pyrotechnische Gegenstände, die nicht als Feuerwerkskörper eingestuft sind. Dazu zählen je nach Artikel zum Beispiel Schallerzeuger, Rauchartikel, Anzündmittel oder weitere technische pyrotechnische Gegenstände.

Wenn du Artikel der Kategorie P1 kaufen möchtest, beachte bitte, dass diese ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden müssen. Die Herstellerangaben auf dem jeweiligen Artikel sind immer verbindlich zu beachten.

Weitere Informationen: Gewerbe & §27 · Rechtliches · Zahlungsbedingungen