Feuerwerk Kategorie F3
Feuerwerk Kategorie F3 kaufen & verwenden
Wichtige Informationen zu Erwerb, Abgabe und Anzeige von Feuerwerk der Kategorie F3.
Wer darf Kategorie F3 Feuerwerk kaufen?
✔ Abgabe an Inhaber einer Erlaubnis nach §7 SprengG
✔ Prüfung der Erlaubnis vor Freischaltung erforderlich
✔ Keine Abgabe an Privatpersonen ohne Erlaubnis
Feuerwerksartikel der Kategorie F3 dürfen nur an Personen abgegeben werden, die eine gültige sprengstoffrechtliche Erlaubnis besitzen.
Dazu zählen insbesondere Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG oder §7 SprengG. Vor einer Freischaltung oder Abgabe muss die entsprechende Erlaubnis vollständig und gut lesbar vorgelegt werden.
Verwendung von Kategorie F3 Feuerwerk
Die Verwendung von Feuerwerk der Kategorie F3 ist an gesetzliche Vorgaben gebunden. Wenn du F3-Feuerwerk abbrennen möchtest, musst du das geplante Feuerwerk schriftlich bei der zuständigen Behörde anzeigen.
In Berlin sind in der Regel die zuständigen Ordnungsämter des jeweiligen Bezirks Ansprechpartner für die Anzeige.
Die Anzeige sollte rechtzeitig erfolgen und Angaben zum Ort, Zeitpunkt, Umfang und zu den vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen enthalten.
Kategorie F3 in Berlin abholen
Wenn du eine gültige Erlaubnis nach §27 oder §7 SprengG besitzt, kannst du bei uns Feuerwerk der Kategorie F3 nach Freischaltung bestellen und in Berlin abholen.
✔ Abholung in Berlin-Pankow möglich
✔ Terminvereinbarung erforderlich
✔ Persönliche Beratung möglich
Bitte sende uns vor der Freischaltung alle Seiten deiner Erlaubnis gut lesbar per E-Mail zu.
Kategorie F3 Freischaltung
Du besitzt eine Erlaubnis nach §27 oder §7 SprengG? Dann sende uns deine Unterlagen zur Prüfung und Freischaltung an info@feuerwerkseinkauf.de.
Infos für §27 & GewerbeFeuerwerk Kategorie F3 für §27 und §7 Inhaber
Feuerwerk der Kategorie F3 richtet sich an Personen mit entsprechender sprengstoffrechtlicher Erlaubnis. Diese Artikel dürfen nur an berechtigte Personen abgegeben werden und sind nicht für den freien Verkauf an Privatpersonen ohne Erlaubnis bestimmt.
Wenn du eine Erlaubnis nach §27 oder §7 SprengG besitzt, kannst du nach Prüfung deiner Unterlagen Feuerwerksartikel der Kategorie F3 bestellen und nach Terminvereinbarung in Berlin abholen.